Arbeitsrecht

Wir bearbeiten das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies umfasst sowohl die „normalen“ Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Lohnzahlungen, Kündigungsschutz, Urlaub, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Elternzeit, Mobbing und Befristungen von Arbeitsverhältnissen, als auch das kollektive Arbeitsrecht, d. h. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren und Betriebsvereinbarungen.

Bewusst haben wir uns dafür entschieden, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zu vertreten. Für unsere Mandanten ist es von Vorteil, wenn wir wissen, wie die jeweils andere Seite denkt. Häufig kann schon durch die „richtige Ansprache“ des Gegenübers eine für unseren Mandanten erfolgreiche Vereinbarung getroffen werden. Gerade bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können wir so dem von uns vertretenen Mandanten entscheidende Vorteile verschaffen. Für Arbeitnehmer können wir nach dem Erhalt einer Kündigung eine Abfindung als Vergleich erzielen oder eine Weiterbeschäftigung durchsetzen.

Umgekehrt hat auch ein Arbeitgeber nicht per se vor dem Arbeitsgericht „verloren“. Bei rechtzeitiger anwaltlicher Beratung können Kündigungen (häufiger als von vielen Arbeitgebern gedacht) auch „gerichtsfest“ ausgesprochen werden.

Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt:

Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Bauunternehmer. Bereits die Überprüfung und Ausgestaltung von Bauverträgen hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch während der Bauphase. Hier müssen ggf. Beweise gesichert und Möglichkeiten zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gesucht werden. Für den Bauunternehmer stellen sich hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Störung des Bauablaufes und der Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen.

Nach der Beendigung des Bauvorhabens sind auf Seiten des Auftraggebers häufig Mängelgewähr­leistungs­ansprüche zu überprüfen und diese dann gegenüber dem Auftragnehmer durchzusetzen. Auf Seiten des Bauunternehmers beschäftigen wir uns mit der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung des Vergütungsanspruches. In allen Phasen ist zu überprüfen, ob nicht auch ein sog. selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen ist, um so den Verlust von etwaigen Rechten vorzubeugen.

Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht

Rechtsanwalt:

Verweigert man Ihnen Auskunft über den Bestand eines Nachlasses, der Ihnen als Miterbe zusteht oder an dem Sie Pflichtteilsansprüche haben? Sind Sie mit Miterben uneins über die Auseinandersetzung oder die Verwaltung des Nachlasses? Ist ein Verwandter gestorben und Sie wissen nicht, welche Rechts­ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen? Haben Sie Anteile an einer Gesellschaft geerbt?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen gerne in allen erbrechtlichen Fragen.

Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht

Fachanwalt:

Nicht zuletzt durch die steigende Scheidungsquote Jahr für Jahr gewinnt das Dezernat für Familienrecht immer mehr an Bedeutung. Die familienrechtliche Beratung beginnt nicht erst mit der Trennung oder Scheidung, sondern bereits im Vorfeld des Eheschlusses, um insbesondere die vermögensrechtlichen Folgen, die eine Heirat mit sich bringen kann, aufzuzeigen. Im Vorfeld der Ehe, wenn man sich noch gut versteht, lassen sich durch einen Ehevertrag spätere Streitigkeiten vielfach vermeiden.

Spätestens mit der Trennung sind dann jedoch wichtige Punkte, wie die Regelung des gegenseitigen Unterhaltes, des Unterhaltes für die gemeinsamen Kinder, der Wohnungszuweisung etc. zu treffen. Dies setzt sich nach der Scheidung fort.

Wir helfen in allen Bereichen der ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften, wobei im Vordergrund zunächst außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten stehen. Erst wenn diese scheitern, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch.

Grundstücks- und Immobilienrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücksrecht befasst sich mit den Rechten an Grundstücken und grundeigentumsähnlichen Rechten. Den Schwerpunkt bilden die Veräußerung und Belastung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, von Wohnungs-/Teileigentum sowie Erbbaurechten.

Während der Notar als neutraler und unabhängiger Wahrer der Interessen aller Beteiligter insbesondere für die Beurkundung und Abwicklung verantwortlich ist, vertritt der Rechtsanwalt einseitig die Interessen seines Mandanten. Daher darf auch kein Notar später eine Partei in einem Rechtsstreit als Anwalt vertreten oder auch umgekehrt später noch als Notar nach anwaltlicher Tätigkeit beurkunden.

Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit im Immobilienrecht bilden die Überprüfung von Verträgen, die sorgfältige Risikoüberprüfung/Risikobewertung des Kaufobjekts vor dem Verkauf (Due Diligence) und die Begleitung der Abwicklung dieser Verkäufe. In den meisten Fällen werden jedoch die Anwälte erst später, nach dem Bemerken von Mängeln, am Kaufobjekt tätig. Hier sind dann Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen zu verfolgen oder abzuwehren. Beim Erwerb von gebrauchten Immobilien wird regelmäßig ein Gewährleistungsausschluss vereinbart mit der Folge, dass der Verkäufer für Sachmängel des Kaufobjekts grundsätzlich nicht haftet. Allerdings greift der Gewährleistungsausschluss nicht, wenn Mängel der Kaufsache bei Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer arglistig verschwiegen worden sind. In einem solchen Fall können dem Käufer trotz des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die gesetzlichen Mängelrechte zustehen. Dies bedarf jedoch stets einer genauen Prüfung im Einzelfall.

Unter den Begriff des Immobilienrechtes fallen außerdem das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht sowie das Architektenrecht.

Als Anwaltsnotariat verfügen wir über eine große Erfahrung bei der Bearbeitung dieser Fälle. Daher beraten wir Sie als kompetenter Ansprechpartner, ob sich die Auseinandersetzung erfolgreich durchführen lässt oder die Risiken und Kosten zu hoch sind.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wollen Sie sich selbstständig machen? Überlegen Sie, in welcher Rechtsform Sie sich selbstständig machen? Möchten Sie eine GmbH gründen, sich an einer Gesellschaft beteiligen, einer stillen Gesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft beitreten? Welche Vor- oder Nachteile hat eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft? Gibt es Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen gern in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Kaufrecht

Kaufrecht

Kaufrecht

Rechtsanwälte:

Wir stehen Ihnen jederzeit in sämtlichen Fragen, das Kaufrecht betreffend, zur Seite, egal, ob es sich um Online-Geschäfte, beispielsweise über eBay handelt, bei denen es immer wieder problematisch ist, ob Gewährleistungrechte oder eine Widerufsmöglichkeit besteht oder ob ein schriftlicher, beziehungsweise mündlicher Kaufvertrag per Handschlag geschlossen wurde. Das Kaufrecht regelt hierbei die Rechte und Pflichten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Sache.

Die Erfahrung lehrt, dass dabei immer wieder Streit zwischen den Parteien um das Bestehen eines Kaufvertrages oder um Mängel der Kaufsache entbrennt. Insbesondere bei Verträgen „per Handschlag“ kommt es zu Problemen der Beweisbarkeit und Auseinandersetzungen, da keine Dokumente vorgelegt werden können. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang kompetent und mit dem nötigen Problembewusstsein hinsichtlich Ihres Kauf- oder Verkaufsgegenstandes. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte – auch unter Einbeziehung der neuesten und aktuellsten Rechtsprechung – und setzen diese dann in Absprache mit Ihnen durch, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Fluggastrecht

Fluggastrecht

Fluggastrecht

Rechtsanwälte:

Das Reiserecht hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, was überwiegend darauf zurückzuführen ist, dass auf nationaler und europäischer Ebene dem Verbraucherschutz eine immer wichtigere Bedeutung beigemessen wird. Mit der Fluggastrechte-Verordnung hat der Gesetzgeber die Rechte des Verbrauchers, der sich bei der Geltendmachung seiner Ansprüche in der Regel einem wirtschaftlich und rechtlich erfahrenen Unternehmen gegenübersieht, erheblich gestärkt und dem Verbraucher unter anderem einen pauschalen Ausgleich in Geld für Flugannullierungen und -verspätungen auf gesetzlicher Grundlage zugesprochen.

Die Verärgerung ist groß, wenn der Flug nicht oder nicht wie geplant durchgeführt wird, das Reisegepäck verloren geht oder bei der Beförderung beschädigt wird. Nicht zuletzt ist oft kostbare Urlaubszeit vertan und der Jahresurlaub ohne Erholungswert dahin.

Beschwert sich der Verbraucher bei der Reise- oder Fluggesellschaft wegen der Flugannullierung oder Flugverspätung, erfolgt oftmals der Versuch, ihn mit einer geringen Entschädigungszahlung oder einem Rabattgutschein abzuspeisen. Hiermit müssen Sie sich nicht zufriedengeben. Wir prüfen etwaige Ansprüche gegen Fluggesellschaften für Sie. Wir haben bereits gegen eine Vielzahl von namhaften Fluggesellschaften die Rechte unserer Mandanten wegen Flugannullierung oder Flugverspätung sowie Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, erfolgreich durchgesetzt.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwälte:

Wer hat nicht schon einmal die immer populärer werdenden Gerichtsshows oder Kriminalfilme im Fernsehen gesehen? Bereits eine Beleidigung im Straßenverkehr kann zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen. Wir stehen Ihnen bei allen strafrechtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts und des Jugendstrafrechts aber auch des Steuerstrafrechts, kompetent zur Seite.

Wie auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere hier das Bußgeldverfahren, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme, um sich nicht durch eine „unbedachte Äußerung“ im weiteren Verfahren der Verteidigungsmöglichkeiten zu berauben.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bearbeiten wir ausschließlich Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten sowie das Verkehrszivilrecht.

Auch bei einem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Hier übernehmen wir die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Wir vertreten aber auch gerne die Gegenseite, um unberechtigte Ansprüche gegen das Autohaus abzuwehren.

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Verträge sind Basis jeglicher rechtlicher Beziehungen von mindestens zwei Privatleuten oder Unternehmen und werden jeden Tag mehrfach geschlossen, wobei dies auch stillschweigend durch bloßes Verhalten möglich ist. Kaufverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse etc. sind so alltäglich, dass wir uns oftmals gar nicht im Klaren sind, überhaupt einen Vertrag geschlossen, also uns in rechtlich bindender Weise verpflichtet zu haben.

Wir klären für Sie, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist, welchen Inhalt er hat und welche Rechte hieraus folgen. Gerne helfen wir Ihnen auch im Vorwege mit der Fertigung eines Vertragsentwurfes oder der Überprüfung eines Vertrages vor Unterzeichnung.

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt:

Im Verwaltungsrecht sind wir sowohl für öffentliche Körperschaften (z. B. Gemeinden) wie auch für den betroffenen Bürger tätig. Trotz des regelmäßig angekündigten Bürokratieabbaus sind bei nahezu allen Vorhaben zahlreiche Vorschriften zu beachten. Zu den klassischen Bereichen gehören das öffentliche Baurecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Abgabenrecht, Beamtenrecht und das Umweltrecht.

Gerade der Bürger wird häufig allein unter Hinweis auf die angebliche Rechtslage abgewiesen. Bei Genehmigungen können einzelne Auflagen angegriffen werden, die sachlich nicht gerechtfertigt waren. Wir vertreten sie idealerweise schon im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren. Auch Behörden führen nicht gerne Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere, wenn man deutlich macht, dass sie verlieren werden, können mit der richtigen Strategie Ihre Interessen schnell durchgesetzt werden.

Häufig kann zudem die Behörde mit guten Argumenten dazu bewogen werden, ihr Ermessen zugunsten des Bürgers auszuüben und so eine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden, was im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wegen der eingeschränkten Kontrolle der Ermessensausübung nicht möglich gewesen wäre.

Miet-/Wohnungseigentumsrecht

Miet-/Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht
Das Wohnraummietrecht umschreibt vor allem den Schutz des Mieters gegen den Vermieter. Deshalb muss man als Mieter seine Rechte kennen, wenn man kein Geld verschenken will. Als Vermieter gilt es mittlerweile so viele Vorschriften zu bedenken, dass selbst eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters wegen formeller Mängel häufig unwirksam ist.

Streitpunkte sind vor allem Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Zeit- und Staffelmietverträge, Befristungen, Kautionen, Minderungen, Schäden bei Auszug und Mängel der Mietsache (z. B. Schimmel, Durchfeuchtung etc.). Auch bei der Vertragsgestaltung ist Vorsicht geboten. So ist zum Beispiel die Rechtsprechung des BGH zu den Möglichkeiten, den Mieter zur Vornahme der Schönheitsreparaturen zu verpflichten, so umfangreich, dass von dem Fertigen eigener Regeln abzuraten ist.

Im Gewerbemietrecht besteht dagegen ein weiter Spielraum für individuelle Regelungen der Parteien. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter kann dieser Spielraum zu Ihren Gunsten genutzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie insoweit gern.


Wohnungseigentumsrecht
Die Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind durch die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft miteinander verbunden. Die gemeinsamen Einrichtungen müssen verwaltet und die Eigentümer untereinander die jeweiligen Verpflichtungen erfüllen. Hieraus resultieren zahlreiche Konfliktfelder, die es zu lösen gilt. Je nachdem, ob es sich um eine Kapitalanlage oder das selbstbewohnte Eigentum handelt, sind die Interessen unserer Mandanten verschieden. Hier gilt es in besonderer Weise, die für Sie langfristig individuell beste Lösung zu finden und durchzusetzen.

Gerade bei Nachbarn ist zu bedenken, dass man sich vielleicht noch jahrelang täglich sieht und ein Prozess zunächst vermieden werden soll. Sollte Ihre Gutmütigkeit ausgenutzt werden, kann aber auch ein gewonnener Prozess die gewünschte Ruhe in Ihrem Sinn wieder herstellen.

Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist das wohl umfangreichste Rechtsgebiet. Es umfasst alle Streitigkeiten mit Ausnahme des Strafrechts und öffentlichen Rechts, bei denen sich nicht gleichberechtigte Personen gegenübertreten, sondern ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht. Dementsprechend nimmt es einen breiten Raum bei unseren Tätigkeiten ein. Spezialgebiete innerhalb des Zivilrechts bilden das Familienrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Arbeitsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Medizinrecht. Der Bereich des Verkehrsrechts weist dagegen Bezüge in alle Bereiche des Rechts auf.

Unter dem allgemeinen Zivilrecht versteht man daher die verbliebenen Gebiete, die nicht speziell zugeordnet sind. Gleichwohl ist dieses Gebiet sehr vielfältig. Der wichtigste Bereich ist das Kaufrecht, bei dem vor allem die Mangelgewährleistung häufig zu Streitfällen führt. Weiter fallen beispielsweise Streitigkeiten mit Handwerkern, Versorgern, Widerrufsrechte bei Vertragsabschlüssen im Internet oder Dienstverträge aller Art hierunter. Auch das Inkasso für Unternehmen stellt bei uns einen wichtigen Arbeitsbereich dar.

Für uns ist es daher wichtig, dass die Anwälte neben der notwendigen Spezialisierung auch in diesem für die Mandanten wichtigen Bereich als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Spezialisierung darf nie dazu führen, dass die Grundlagen des Rechts nicht mehr beherrscht werden.