Arbeitsrecht
Fachanwalt:
Wir bearbeiten das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies umfasst sowohl die „normalen“ Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Lohnzahlungen, Kündigungsschutz, Urlaub, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Elternzeit, Mobbing und Befristungen von Arbeitsverhältnissen, als auch das kollektive Arbeitsrecht, d. h. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren und Betriebsvereinbarungen.
Bewusst haben wir uns dafür entschieden, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zu vertreten. Für unsere Mandanten ist es von Vorteil, wenn wir wissen, wie die jeweils andere Seite denkt. Häufig kann schon durch die „richtige Ansprache“ des Gegenübers eine für unseren Mandanten erfolgreiche Vereinbarung getroffen werden. Gerade bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können wir so dem von uns vertretenen Mandanten entscheidende Vorteile verschaffen. Für Arbeitnehmer können wir nach dem Erhalt einer Kündigung eine Abfindung als Vergleich erzielen oder eine Weiterbeschäftigung durchsetzen.
Umgekehrt hat auch ein Arbeitgeber nicht per se vor dem Arbeitsgericht „verloren“. Bei rechtzeitiger anwaltlicher Beratung können Kündigungen (häufiger als von vielen Arbeitgebern gedacht) auch „gerichtsfest“ ausgesprochen werden.